Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet. Kern dieses Pakets waren die finanziellen Überbrückungshilfen für besonders be-troffene Branchen. Hierzu gehörten insbesondere der Einzelhandel, die Gastronomie, Reiseveranstalter und der Kulturbereich. Sie alle konnten verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen, wobei sich die Höhe der einzelnen Leistungen nach den Umsätzen der Vorjahre richtete. Während einige Förderungen von den Betroffenen selbst beantragt werden konnten, liefen andere Programme ausschließlich über sogenannte prüfende Dritte – in der Regel über uns als Ihren Steuerberater.
Für diese Corona-Hilfen ist nun die Schlussabrechnung fällig. Sie ist notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und den Leistungen, die Ihnen tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Im Ergebnis kommt es zu einer Nachzahlung oder Rückforderung, gegebenenfalls aber auch zu keinerlei Folgen.