Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind zwar jetzt schon zulässig, setzen jedoch noch das Einverständnis des Rechnungsempfängers voraus. Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung schrittweise Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmenskunden (Business-to-Business, „B2B“).