Erbfolge und Testament

Erbfolge und Testament

Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es immer dann, wenn der Erblasser kein Testament errichtet hat. Aber auch dann, wenn ein Testament errichtet wurde, kann die gesetzliche Erbfolge eintreten, zum Beispiel wenn das Testament nicht formgerecht errichtet wurde (siehe Punkt 4).
Das Gesetz sieht bestimmte Ordnungen vor, in welche die Verwandten als Erben eingereiht werden. Besonders relevant sind hier die ersten drei Ordnungen.