06 Mai Meldung elektronischer Kassen
Posted at 08:38h
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Seit dem 01.01.2025 gilt die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) verpflichtend. Diese Mitteilungspflicht wurde zwar schon zum 01.01.2020 eingeführt, war bisher jedoch durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausgesetzt.
Unternehmer, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem zur Erfassung von aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen oder anderen Vorgängen nutzen, sind nun verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu melden.