Sonderbetriebsausgaben bei Gesellschaftern

Sonderbetriebsausgaben bei Gesellschaftern

Bei einer Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gelten für die Gesellschafter einige steuerliche Sonderregelungen. Die Personengesellschaft selbst ist im Rahmen der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nicht steuerpflichtig. Die Besteuerung der Ergebnisse der Gesellschaft findet direkt auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschaft selbst ist aber insbesondere im Rahmen der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer steuerpflichtig.