02 Mai Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe
Posted at 08:19h
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Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die neue Überbrückungshilfe IV deckte zunächst den Zeitraum Januar bis März 2022 ab und wurde auf einen Förderzeitraum von Januar 2022 bis Juni 2022 erweitert. Zudem wird für Soloselbständige und bestimmte Kapitalgesellschaften als zusätzliche Unterstützung auch die sogenannte Neustarthilfe als Neustarthilfe 2022 im ersten und zweiten Quartal 2022 fortgeführt.
Der bereits aus der Überbrückungshilfe III und III Plus bekannte Eigenkapitalzuschuss wird in modifizierter Form fortgeführt.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte der Überbrückungshilfe IV. Nachfolgend erläutern wir auch die Neustarthilfe 2022.