Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung

Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland bringt einiges an steuerlichen Pflichten mit sich. Im Rahmen der Einkommensteuer spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie geringfügig die gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit ausgestaltet ist. Solange diese mit Gewinnerzielungs- und Wiederholungsabsicht und unter Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ausgeführt wird, muss zwingend eine Gewinnermittlung gemacht werden, entweder in Form einer vereinfachten Ein-nahmeüberschussrechnung oder einer Bilanz. Außerdem müssen gegebenenfalls zusätzliche Anlagen in der Steuererklärung ausgefüllt werden. Grundlage hierzu ist eine Buchführung.