Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Für die Corona-Hilfen ist nun die Schlussabrechnung fällig. Sie ist notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und den Leistungen, die Ihnen tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Im Ergebnis kommt es zu einer Nachzahlung oder Rückforderung, gegebenenfalls aber auch zu keinerlei Folgen.
Auf den folgenden Seiten zeigt Ihnen dieses Merkblatt, welche Grundsätze für die einzelnen Fördermaßnahmen gelten, wie Sie uns als Ihren prüfenden Dritten unterstützen können und was es bei der Abrechnung im Übrigen noch zu beachten gilt.